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Entwurf – nicht veröffentlichen oder rechtlich verwenden

Die Struktur ist technisch vorbereitet. Vor Freigabe müssen echte Anbieterangaben ergänzt und die Texte rechtlich geprüft werden.

16 fehlende Angaben anzeigen
  • Name des Diensteanbieters
  • Rechtsform
  • Vertretungsberechtigte Person
  • Ladungsfähige Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • Land
  • E-Mail für rechtliche und Datenschutzanfragen
  • Telefonnummer
  • Stand der Rechtstexte
  • Vertraglicher Hosting-Anbieter
  • Hosting-Standort
  • Anwendbares Vertragsrecht
  • Vertragssprache
  • Nachweisbarer Abschlussprozess für den AV-Vertrag
  • B2B-Ausrichtung der App ausdrücklich bestätigen

Transparenz

Unterauftragsverarbeiter

Technische Dienstleister, die bei der Verarbeitung von Händler- oder Kundendaten eingesetzt werden können.

Stand: [Datum des letzten Stands fehlt]

Aktuell vorgesehene Dienstleister

DienstleisterZweckDatenkategorienOrt / Übermittlung
Shopify-Unternehmensgruppe; konkrete Vertragsgesellschaft nach dem Shopify-Vertrag des jeweiligen HändlersShopify-Plattform, OAuth, Admin-Einbettung, Shop-, Produkt-, Bestell-, App-Proxy- und gegebenenfalls AbrechnungsfunktionenShop-, Konto-, Produkt-, Bestell- und technische SitzungsdatenNach Shopify-Vertrag und Datenschutzdokumentation; mögliche Drittländer sind vor Freigabe vertraglich zu prüfen
[Vertraglicher Hosting-Anbieter fehlt]VPS-/Serverbetrieb, Netzwerk, Datenbank und App-LaufzeitAlle für den App-Betrieb erforderlichen Daten, verschlüsselte Verbindungen und technische Protokolle[Hosting-Standort fehlt]

Nicht automatisch Unterauftragsverarbeiter des App-Anbieters

Druckereien, Gravurbetriebe, Fulfillment- oder Dropshipping-Partner, die der Händler selbst auswählt, beauftragt oder mit Produktionsdateien versorgt, sind grundsätzlich Empfänger im Verantwortungsbereich des Händlers. Sie werden nur dann Unterauftragsverarbeiter des App-Anbieters, wenn der Anbieter sie selbst für die vertragliche App-Leistung einsetzt.

Änderungsverfahren

Bei einer allgemeinen Genehmigung informiert der Anbieter Händler vor dem Einsatz eines neuen oder dem Austausch eines bestehenden Unterauftragsverarbeiters mit angemessener Vorlaufzeit. Händler können aus nachvollziehbaren Datenschutzgründen widersprechen. Notwendige Sofortmaßnahmen für Sicherheit oder Plattformbetrieb werden so früh wie möglich mitgeteilt.

Die Tabelle ist erst vollständig, wenn die exakten vertraglichen Gesellschaften, Standorte, Datenschutzlinks und gegebenenfalls Drittlandgarantien anhand der realen Verträge eingetragen wurden.
PersonalizePilot[Name des Diensteanbieters fehlt]
Rechtliche ÜbersichtSupport[Kontakt-E-Mail fehlt]